Covid-19 Informationen

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallunterstützung zu erhalten. Seit dem 19. Januar setzt der Kanton Schwyz die neuen Bundesvorgaben um. Das Amt für Wirtschaft hat sämtliche Prozesse angepasst. Somit können zusätzliche Schwyzer Unternehmen vereinfacht Unterstützungsleistungen beantragen. Die Anträge können neu auch nach dem 31. Januar 2021 eingereicht werden. Bereits eingereichte Anträge behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden.  Auf www.sz.ch/haertefall sind das neue Antragsformular und aktualisierte Informationen verfügbar.